REAch
Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
(Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)
Nach REAch, sind Stoffe, die in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder produziert werden, registrierungspflichtig (Artikel 6 der REAch-Verordnung). Das gilt sowohl für Stoffe als solche, als auch für Stoffe in Gemischen und für Stoffe die aus Erzeugnissen beabsichtigt freigesetzt werden.
Im Rahmen dieser gesetzlichen Regelung, sind wir als Hersteller von Gemischen verpflichtet, gegenüber unseren Lieferanten und Herstellern eine Registrierung vorzunehmen. Dies ist von unserer Seite bereits erfolgt, die zertifizierte Verwendung wurde bestätigt. In unseren Sicherheitsdatenblättern sind die Informationen hierzu eingearbeitet.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie über den reach-helpdesk der baua (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin):